Ich arbeite mit folgenden psychotherapeutischen Methoden:
Therapeutische Tiefenentspannung
Wenn es erforderlich ist, beziehe ich Balancen aus der Kinesiologie und BodyTalk oder auch energetische Anwendungen mit
ein.
Sie entscheiden immer mit, welche Behandlung Sie möchten.
In der ersten Sitzung erstelle ich eine Anamnese, um Sie kennen zu lernen und den Behandlungsablauf einschätzen zu können. Sie können mir frei und ganz
uneingeschränkt alles erzählen. Dies schafft für uns eine Vertrauensbasis; dem Einschätzen der Situation und einen möglichen Umfang der Behandlungen zugeschnitten auf Ihre Wünsche und finanzielle
Situation. Es ist auch möglich, einzelne Themen in den Therapiesitzungen anzuschauen, die gerade ganz aktuell sind oder Sie schon länger beschäftigen.
Es ist sinnvoll, die Sitzungen in einem Abstand von drei bis sechs Wochen durchzuführen. Wenn es die Situation erfordert, mache ich gerne eine engmaschigere
Betreuung. Nach drei bis fünf probatorische Sitzungen entscheiden wir nochmal gemeinsam über den weiteren Verlauf der Sitzungen und ob noch welche nötig sind.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Selbstzahler.
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Als Honorar berechne ich für 60 Minuten 70 EUR.
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Für das Anamnesegespräch (Dauer 60 - 90 Min.) berechne ich 70 - 100 EUR.
Bitte planen Sie für den ersten Termin 2,5 bis 3 Stunden ein, falls Sie im Anschluss noch therapeutisch arbeiten möchten.
Vorteile als Selbstzahler bei einer Therapie
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Sie erhalten umgehende bzw. schnellstmögliche Begleitung und Hilfe. Es entstehen keine großen Wartezeiten und Bürokratien mit
der Krankenkasse.
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Es wird keine Diagnose einer psychischen Störung an die Krankenkasse übermittelt.
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Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen zu Ihrer Person und Lebenssituation.
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Sie können Kosten für Psychotherapieleistungen vom Heilpraktiker für Psychotherapie als außergewöhnliche
Belastungen „Krankheitskosten“ in Ihrer Steuer absetzen.
Meine Therapieleistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind gemäß § 4 Nr. 14 UstG umsatzsteuerfrei!
Finanzielle Unterstützung / Entlastung
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Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Teilweise Erstattung der Kosten durch private
Krankenversicherungen können möglich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse.
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Erstattungen bei Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse sind größtenteils möglich. Bitte erkundigen Sie sich
bei Ihrer Zusatzversicherung, ob diese Leistungen für Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen.
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Bei nicht ausreichender Versorgung mit psychologischen Leistungen der von den Gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen
Psychotherapeuten, beispielsweise bei Wartezeiten von mehreren Monaten, kann in Ausnahmefällen nach einer Prüfung eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich sein;
durch Genehmigung von 5 probatorischen Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen Heilpraktiker für Psychotherapie (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27, Abs. 1.; siehe auch
§ 13 Abs. 3 SGB V).